Alkohol- und Drogentests am Arbeitsplatz sind aus rechtlicher Sicht problematisch
- Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen bei denen Drogen- sowie Alkoholtests am Arbeitsplatz präventiv angeordnet werden können.
- Die zu testende Person muss dem Test jedoch zustimmen.
Da bei jedem Drogentest und Alkoholtest am Arbeitsplatz in die Privatsphäre sowie die persönliche Integrität des betroffenen Arbeitnehmers eingegriffen wird, sind präventive Tests nicht unproblematisch. Dennoch sind sie in gewissen Situationen oder Arbeitsbereiche durchaus legitim.
In welchen Fällen können Drogentests präventiv angeordnet werden?
In bestimmten Situationen können Arbeitgeber Alkohol- und Drogentests in präventiver Form anordnen lassen resp. durchführen. Dies ist dann der Fall wenn ein überwiegendes Sicherheitsinteresse dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers entgegensteht. Die geschützten Sicherheitsgüter überwiegen in diesem Fall dem Persönlichkeitsschutz. Als Beispiel kann hier die (Lebens-) Gefährdung weiterer Arbeitnehmer oder Drittpersonen genannt werden. Oft anzutreffen sind solche Gefährdungseinstufungen im Strassenverkehr, Luft oder öffentlichem Verkehr.
Was ist bei der Durchführung eines Drogentests am Arbeitsplatz zu beachten?
Um regelmässig Drogentests und Alkoholtests am Arbeitsplatz durchführen zu können, bedarf es eines klaren Reglements, welches Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. Die Arbeitnehmer müssen vorgängig darüber informiert werden, dass solche Drogentests wie auch Alkoholtests durchgeführt werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt der zu beachten gilt ist, dass die Kontrollen nur stichprobenartig erfolgen.
Für die Durchführung solcher Alkohol und Drogentests am Arbeitsplatz werden medizinische Fachpersonen benötigt. Sie stellen sicher, dass die Testdurchführung korrekt erfolgt und die Resultatinterpretation entsprechend korrekt ist. Die Bekanntgabe von Gesundheitsdaten unterliegt dem Arztgeheimnis sowie dem Verhältnismässigkeits- und Zweckmässigkeitsprinzip. Aus diesem Grund darf das medizinische Fachpersonal gegenüber dem Arbeitgeber nur den Befund über die Fähigkeit zur Ausübung der Arbeit mitteilen und nicht konkrete Angaben über den Drogen- bzw. Alkoholkonsum.
Muss der Arbeitnehmer eine Einwilligung für den Drogentest erteilen?
Grundsätzlich ist die Einwilligung der zu testenden Person bei jedem Test nötig. Verweigert die Person jedoch die Einwilligung ist ein Testzwang nicht legitimiert. Da wie erwähnt solche präventiven Drogentests und Alkoholtests vorwiegend bei sicherheitskritisches Tätigkeiten durchgeführt werden, muss der Arbeitnehmer bei einem überwiegenden Sicherheitsinteresse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies kann nach begründeter Verwarnung sogar bei einer Auflösung des Arbeitsvertrages enden.
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