Wer gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) oder verwandte Vorschriften verstösst, fragt sich oft: Steht das im Strafregister? In der Schweiz ist die Antwort abhängig vom Delikt (Übertretung vs. Vergehen/Verbrechen), vom Verfahrensausgang (Ordnungsbusse, Strafbefehl, Urteil) und davon, welchen Auszug man betrachtet (Privatauszug, Sonderprivatauszug oder Behördenauszug).
- Privatauszug: zeigt nicht “alles”, sondern nur relevante strafrechtliche Einträge gemäss Regeln des Strafregisterrechts.
- Ordnungsbusse (z.B. typischer Cannabiskonsum im Ordnungsbussenverfahren) erscheint in der Regel nicht im Privatauszug.
- Sonderprivatauszug: betrifft Tätigkeiten mit Minderjährigen / schutzbedürftigen Personen und zeigt insbesondere Verbote (Kontakt-/Tätigkeits-/Rayonverbote).
- Löschung / Nicht-Erscheinen: Einträge verschwinden nach gesetzlichen Fristen automatisch (Fristen hängen u.a. von Art und Höhe der Strafe ab).
Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung.
Welche Auszüge gibt es – und wer sieht was?
Das Schweizer Strafregister (VOSTRA) kennt unterschiedliche Auszugstypen mit verschiedenen Zwecken. Im Alltag relevant sind v. a. Privatauszug und Sonderprivatauszug.
1) Privatauszug (für Arbeitgeber, Vermieter, Bewerbungen)
Der Privatauszug ist der Standard-Auszug, den Privatpersonen bestellen und bei Bedarf vorlegen (z.B. Bewerbung). Er ist zweckmässig beschränkt – das heisst: nicht jedes Ereignis erscheint automatisch. Typischerweise sichtbar sind Verurteilungen, die nach dem Strafregisterrecht im Privatauszug erscheinen müssen.
Praxis-Tipp: Viele Arbeitgeber verlangen den Privatauszug routinemässig – entscheidend ist dann, ob überhaupt und wie lange etwas sichtbar bleibt.
2) Sonderprivatauszug (Tätigkeiten mit Kindern / schutzbedürftigen Personen)
Der Sonderprivatauszug ist zweckgebunden und wird eingesetzt, wenn jemand mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen arbeitet. Er zeigt insbesondere Urteile, die Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbote zum Schutz dieser Gruppen enthalten. Nicht jedes Drogendelikt ist automatisch relevant – entscheidend ist der konkrete Zusammenhang und ob ein entsprechendes Verbot angeordnet wurde.
3) Behördenauszug (nicht für Bewerbungen gedacht)
Der Behördenauszug ist umfassender und wird von Behörden für gesetzliche Aufgaben genutzt (z.B. Strafverfahren, Sicherheitsprüfungen, Einbürgerung). Er ist nicht der “normale” Auszug für Bewerbungen.
Übertretung, Vergehen, Verbrechen – warum das entscheidend ist
Im Betäubungsmittelbereich ist die Einordnung entscheidend:
- Übertretung: geringfügige Fälle (z.B. bestimmte Konsum-/Besitz-Konstellationen) werden oft mit Busse / Ordnungsbusse behandelt.
- Vergehen / Verbrechen: Handel, Abgabe, grössere Mengen, Qualifikationstatbestände oder wiederholte Delikte können zu Geldstrafe/Freiheitsstrafe führen – das ist strafregisterrelevanter.
Der Konsum kann in der Schweiz in bestimmten Situationen im Ordnungsbussenverfahren mit einer Busse geahndet werden. Solche Ordnungsbussen erscheinen im Normalfall nicht im Privatauszug. Bei Minderjährigen, bei zusätzlichen Delikten oder bei grösseren Mengen kann das anders aussehen.
Löschungs- und Sichtbarkeitsfristen: Wie lange bleibt ein Eintrag sichtbar?
Im Strafregisterrecht gibt es Fristen dafür, wie lange ein Urteil im Privatauszug erscheint. Diese Fristen hängen insbesondere von der ausgesprochenen Strafe ab (Geldstrafe/Freiheitsstrafe, bedingt/unbedingt, Höhe). Einträge werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist automatisch entfernt bzw. erscheinen nicht mehr – ohne dass du einen Löschantrag stellen musst.
| Typischer Fall (vereinfachte Orientierung) | Was bedeutet das für den Privatauszug? |
|---|---|
| Ordnungsbusse / reine Busse (Übertretung) | Erscheint in der Regel nicht im Privatauszug. |
| Geldstrafe / Freiheitsstrafe (Vergehen) | Kann im Privatauszug erscheinen – Dauer abhängig von Art/Höhe/Probezeit. Einträge verschwinden nach gesetzlichen Fristen automatisch. |
| Schwere Delikte (längere Freiheitsstrafe) | Längere Sichtbarkeit im Privatauszug möglich (mehrere Jahre). |
| Verbot (Tätigkeits-/Kontakt-/Rayonverbot) | Relevant v. a. im Sonderprivatauszug; Sichtbarkeit typischerweise gekoppelt an das Verbot. |
Wichtig: Die genauen Fristen sind gesetzlich geregelt und können je nach Konstellation variieren (z.B. bedingte Strafen, Probezeit, Kombinationen).
Was bedeutet das für Bewerbungen und Arbeitgeber?
Arbeitgeber sehen in der Regel nur das, was du ihnen vorlegst (Privatauszug oder Sonderprivatauszug – je nach Stelle). Praktisch wichtig:
- Standardjob: häufig Privatauszug.
- Arbeit mit Minderjährigen / Schutzbedürftigen: häufig Sonderprivatauszug.
- Sicherheitsrelevante Branchen: zusätzlich können interne Regeln, Zuverlässigkeitsprüfungen oder behördliche Verfahren relevant werden.
Vertiefung (Arbeitsplatz): Drogentests am Arbeitsplatz – rechtlicher Rahmen & Praxis
Prävention und betriebliche Sicherheit
In sensiblen Bereichen (z.B. Transport, Industrie, Betreuung, sicherheitsrelevante Tätigkeiten) setzen Organisationen häufig auf klare Prozesse: Aufklärung, Dokumentation, Gesprächsführung – und bei Bedarf Screening mittels professioneller IVD-Testsysteme. Schnelltests liefern orientierende Resultate und ersetzen keine Bestätigungsanalyse.
Passend dazu: Drogentests am Arbeitsplatz · Drogen im Strassenverkehr
Professionelle Lösungen: IVD-Tests für den professionellen Einsatz (Screening/Orientierung)Häufige Fragen zum Strafregister & Drogen
Erscheint „Kiffen“ im Strafregister?
Einzelne Konsumhandlungen können in bestimmten Situationen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Solche Ordnungsbussen erscheinen im Normalfall nicht im Privatauszug. Bei Minderjährigen, bei zusätzlichen Delikten oder anderen Konstellationen kann jedoch ein Strafverfahren mit Urteil folgen – dann kann es strafregisterrelevant werden.
Was sieht mein Arbeitgeber im Sonderprivatauszug?
Der Sonderprivatauszug ist zweckgebunden und zeigt insbesondere Urteile mit Tätigkeits-, Berufs-, Kontakt- oder Rayonverboten zum Schutz von Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen. Drogendelikte erscheinen dort typischerweise nur, wenn sie mit einem entsprechenden Verbot verknüpft sind.
Wird ein Eintrag automatisch gelöscht?
Ja. Einträge erscheinen im Privatauszug nur während der gesetzlichen Dauer und werden danach automatisch entfernt bzw. erscheinen nicht mehr. In der Regel musst du keinen Löschantrag stellen.
Kann ein Drogendelikt die Einbürgerung beeinflussen?
Bei Einbürgerungen oder ausländerrechtlichen Verfahren können Behörden die Zuverlässigkeit und den „unbescholtenen Ruf“ beurteilen. Abhängig vom Delikt, Zeitpunkt und Verlauf kann das relevant werden – insbesondere wenn ein Verfahren/Urteil vorliegt oder wiederholte Ereignisse bestehen.
Hat das Strafregister etwas mit dem Führerausweis zu tun?
Strafregister und Administrativmassnahmen (z.B. Führerausweisentzug) sind unterschiedliche Systeme. Im Strassenverkehr können aber strafrechtliche und administrative Folgen parallel auftreten. Vertiefung: Drogen im Strassenverkehr.
Quellen & weiterführende offizielle Informationen
- ch.ch – Strafregisterauszug (Übersicht)
- admin.ch – Privatauszug (Bestellung/Info)
- admin.ch – Sonderprivatauszug (Info)
- Fedlex – Strafregistergesetz (StReG)
Fazit
Nicht jeder BetmG-Vorfall führt automatisch zu einem sichtbaren Eintrag im Privatauszug. Entscheidend sind Deliktsart, Verfahren und Strafe – und welche Art von Auszug betrachtet wird. Wer beruflich oder rechtlich vor wichtigen Entscheidungen steht, sollte frühzeitig klären, welche Dokumente tatsächlich relevant sind und im Zweifel juristischen Rat einholen.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fällen (Verfahren, Strafbefehl, Einbürgerung, Arbeitsrecht) ist eine Abklärung mit einer Fachperson sinnvoll.


