Wer in der Schweiz unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Das Gesetz kennt hier kaum Spielraum: Neben hohen Bussen droht fast immer ein langwieriger Führerausweisentzug. Doch wie läuft das Verfahren genau ab und wie lange bleibt der Ausweis weg?
- In der Schweiz gilt für Drogen am Steuer eine Nulltoleranz (Grenzwerte beachten).
- Es gibt zwei parallele Verfahren: Das Strafverfahren (Busse/Geldstrafe) und das Verwaltungsverfahren (Ausweisentzug).
- Ein Entzug wegen Suchtverdacht erfolgt oft „vorsorglich“ und auf unbestimmte Zeit.
Der Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren gliedert sich in der Regel in drei Phasen:
1. Die Kontrolle und der vorläufige Entzug
Besteht bei einer Polizeikontrolle Verdacht auf Drogenkonsum (positiver Speicheltest oder Auffälligkeiten), wird der Führerausweis oft **sofort vor Ort** eingezogen. Es folgt eine Blut- und Urinprobe im Spital.
2. Das Verwaltungsverfahren (Strassenverkehrsamt)
Unabhängig vom Richter entscheidet das kantonale Strassenverkehrsamt über administrative Massnahmen. Da Drogenkonsum oft die **Fahreignung** infrage stellt, wird häufig eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet.
3. Die Fahreignungsuntersuchung
Ein anerkannter Verkehrsmediziner prüft, ob eine Abhängigkeit oder ein schädlicher Substanzgebrauch vorliegt. Hierfür werden oft Haar- oder Urinanalysen über mehrere Monate verlangt.
Dauer des Entzugs: Was Sie erwartet
In der Schweiz wird zwischen dem Warnungsentzug und dem Sicherungsentzug unterschieden.
| Verstoss | Mindestdauer des Entzugs |
|---|---|
| Einmaliger Konsum (leichter Fall) | Mind. 3 Monate |
| Wiederholungstat (innerhalb von 2-5 Jahren) | Mind. 12 Monate bis unbefristet |
| Suchtverdacht / Fehlende Fahreignung | Unbefristet (Sicherungsentzug) |
Besonders kritisch ist der **Sicherungsentzug**: Dieser wird auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Der Ausweis wird erst zurückgegeben, wenn durch eine Abstinenzphase (meist 6 bis 12 Monate) bewiesen wurde, dass die Fahreignung wiederhergestellt ist.
Die Kosten: Ein teures Vergehen
Ein Führerausweisentzug wegen Drogen ist in der Schweiz mit massiven Kosten verbunden. Da das Verfahren zweigleisig läuft (Justiz und Verwaltung), summieren sich die Beträge schnell auf.
| Posten | Geschätzte Kosten (CHF) |
|---|---|
| Blut- und Urinanalyse (Spital & Labor) | CHF 400.- bis CHF 700.- |
| Polizei- & Verfahrensgebühren | CHF 500.- bis CHF 1’500.- |
| Busse (einkommensabhängig) | CHF 1’000.- + |
| Verwaltungsgebühr (Strassenverkehrsamt) | CHF 200.- bis CHF 600.- |
| Verkehrsmedizinisches Gutachten | CHF 800.- bis CHF 1’500.- |
| Abstinenznachweise (pro Haaranalyse) | CHF 400.- bis CHF 600.- |
Gesamtkosten: In einem Standardfall mit Sicherungsentzug und einjähriger Abstinenzpflicht müssen Sie mit Gesamtkosten zwischen CHF 4’500.- und CHF 7’000.- rechnen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Ausweisentzug
Gilt beim Kiffen (THC) auch die Nulltoleranz?
In der Schweiz gilt für THC ein gesetzlicher Grenzwert von 1,5 Mikrogramm pro Liter Blut. Da THC jedoch lange nachweisbar ist, führt Konsum oft auch Stunden oder Tage später zu einer Überschreitung dieses Wertes.
Was ist ein „vorsorglicher“ Entzug?
Das Strassenverkehrsamt kann den Ausweis sofort entziehen, wenn ernsthafte Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dies gilt so lange, bis ein Gutachten das Gegenteil beweist.
Kann ich den Entzug in die Ferien verschieben?
Bei einem Warnungsentzug (z.B. wegen Geschwindigkeit) ist das manchmal möglich. Bei Drogen steht jedoch oft die „fehlende Fahreignung“ im Raum – hier wird der Ausweis sofort entzogen und ein Aufschub ist nicht möglich.
Wie erhalte ich den Ausweis zurück?
Meist müssen Sie eine Abstinenzzeit nachweisen (z.B. mittels Haaranalyse) und ein positives verkehrsmedizinisches Gutachten vorlegen. Danach stellt das Strassenverkehrsamt den Ausweis wieder aus.
Rechtliche Grundlagen & Verweise:
- • Strassenverkehrsgesetz (SVG) – Art. 14, 16 & 16c
- • ASTRA – Informationen zu Administrativmassnahmen
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keinen Rechtsanwalt. Die Praxis kann je nach Kanton (z.B. ZH, BE, SG) leicht variieren.


